Außerbetriebliche Ausbildung
Eine außerbetriebliche Ausbildung wird in der Regel durch die staatliche bzw. öffentliche Förderung und Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze gewährleistet.
Unter der Kategorie außerbetriebliche Ausbildung sind daher folgende Bereiche zu verstehen:
- Auszubildende bei freien Bildungsträgern
- Auszubildende in Maßnahmen nach § 241 SGB III
- Auszubildende in Maßnahmen nach Sonderprogrammen (z.B. der Bundesagentur; Kammerabschlüsse)
- Auszubildende nach § 64-66 BBiG und § 42k HwO (Behinderte)
Ebenso zählt die sogenannte betriebsnahe Ausbildung zur außerbetrieblichen Ausbildung. Sie findet in Ausbildungsringen bzw. Ausbildungsvereinen statt und wird durch staatliche Fördermittel finanziert. Jugendliche, die im Rahmen von Fördermaßnahmen ein außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis abschließen, werden von den zuständigen Stellen als Auszubildende registriert und sind in der → Berufsbildungsstatistik nach dem → Berufsbildungsförderungsgesetz in den Angaben der Auszubildenden enthalten. Ferner zählen zur außerbetrieblichen Ausbildung auch vollschulische Ausbildungsgänge z.B. Assistentenberufe.



