Ausbildungsziel
Über das Ausbildungsziel sowie die zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung enthält der → Ausbildungsvertrag (Niederschrift) wie auch die → Ausbildungsordnung Regelungen. Anhand dieser Unterlagen ist ein späterer Vergleich mit dem tatsächlichen Ausbildungsverlauf möglich. Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Er hat die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann (§ 14, Abs. 1 BBiG). Die bzw. der Auszubildende muss an der Ausbildung aktiv mitwirken und sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind, anzueignen (§ 13 BBiG). Wesentlicher Nachweis der Erreichung des Ausbildungsziels sind die → Zwischen- und die Abschlussprüfung. Vgl. auch → Lernziele.



