Zwischenprüfungen
Die Zwischenprüfung bezieht sich nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit auf die im ersten Ausbildungsjahr erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten der betrieblichen Ausbildung sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem → Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung hat vom Ansatz her die Funktion, den erreichten Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln und gibt den betrieblichen Ausbildern und den Berufsschullehrern die Möglichkeit, gegebenenfalls korrigierend, ergänzend und fördernd auf die weitere Berufsausbildung einzuwirken. Bei der Zwischenprüfung handelt es sich um eine → Lernerfolgskontrolle. Deren Ergebnis hat keine rechtlichen Folgen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses und geht auch (momentan noch) nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Jedoch ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung eine Voraussetzung für die → Zulassung zur → Abschlussprüfung. Nach den für die neuen IT-Berufe gültigen → Ausbildungsordnungen umfasst die schriftliche Zwischenprüfung insgesamt höchstens 180 Minuten, wobei 4 Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, zu bearbeiten sind.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- betriebliche Leistungsprozesse und Arbeitsorganisation,
- informations- und telekommunikationstechnische Systeme,
- Montagetechnik (IT-Systemelektroniker/-in) oder Programmerstellung und -dokumentation
(Fachinformatiker/-in) oder Vertrieb (IT-System-Kaufmann/-frau), - Wirtschafts- und Sozialkunde.
Drei Aufgaben beziehen sich auf die gemeinsamen Ausbildungsinhalte bzw. Kernqualifikationen. Die andere Aufgabe bezieht sich auf ein berufsspezifisches Gebiet und beinhaltet im Ansatz bereits für jeden IT-Beruf berufliche Fachqualifikationen, z.B. für den Beruf IT-Systemelektroniker/-in aus dem Gebiet Montagetechnik. Für den Beruf Fachinformatiker/-in gibt es dementsprechend noch kein nach Fachrichtungen getrenntes Aufgabengebiet in der IT-Zwischenprüfung. Für den Beruf Informatikkaufmann/-frau ist allerdings kein Aufgabengebiet in der Ausbildungsordnung ausgewiesen. Die Zwischenprüfung in den neuen IT-Berufen wird bundeseinheitlich durch die → Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (ZPA) in Köln und die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) in Nürnberg arbeitsteilig erstellt und regional durchgeführt.



