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IT-Bildungslexikon

Zweiter Bildungsweg

Mit dem erfolgreichen Besuch der Sekundarstufe I (Abschluss der Klasse 9 einer Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss) sowie dem Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses (→ Realschulabschluss) sowie nach einer beruflichen Erstausbildung und teils mehrjähriger beruflicher Tätigkeit kann auf verschiedenen indirekten Wegen die Zugangsberechtigung für eine → Universität oder eine Fachhochschule erworben werden. Dieses wird als Zweiter Bildungsweg bezeichnet.

Im Einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten auf dem zweiten Bildungsweg, die aber nach Länderrecht im Detail unterschiedliche Gestaltungs- und Umsetzungsformen aufweisen können:

  1. Fachhochschulreife: Mit dem Abschluss bzw. Zeugnis der Fachhochschulreife, das an Fachoberschulen (FOS) erworben wird, kann an allen öffentlichen und privaten Fachhochschulen studiert werden. Fachoberschulen sind berufsbildende Schulen und dauern bei Personen mit mittlerem Bildungsabschluss (Fachoberschulreife) und abgeschlossener Berufsausbildung noch ein Jahr in Vollzeitform.
  2. Fachgebundene Hochschulreife: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt (je nach Erwerb und Bundesland) zum Studium einschlägiger Studiengänge an den Hochschulen. Die fachgebundene Hochschulreife ist auf dem zweiten Bildungsweg für Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung durch den Abschluss einer technischen oder wirtschaftlichen (Berufs-)Oberschule oder ein berufliches Gymnasium in zwei- oder dreijähriger Ausbildung erreichbar.
  3. Allgemeine Hochschulreife (Abitur): Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge. Sie ist für Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss über das Abendgymnasium oder (Berufs-)Kolleg in drei- bis vierjähriger Ausbildung erreichbar.

Vgl. darüber hinaus auch: → Hochschulzugang für Berufstätige, beruflicher Bildungsweg.

 

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