IT-Bildungslexikon
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle hat die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden zu fördern (§ 45 BBiG, § 41a HwO). Sie kann von den Auszubildenden als Auskunfts- und Beschwerdestelle in Fragen der Berufsausbildung beansprucht werden. Zuständige Stelle für die Berufsausbildung sind in den meisten Wirtschafts- und Berufszweigen die jeweiligen Kammern vor Ort, in den neuen IT-Berufen also die Industrie- und Handelskammern.



