Zusatzqualifikation
Als Zusatzqualifikationen werden Kenntnisse und Fähigkeiten (Qualifikationen) bezeichnet, die über die regulären Inhalte der Berufsausbildung (laut Ausbildungsordnung) hinausgehen. Sie richten sich an Auszubildende im → dualen System der Berufsbildung und werden nach § 49 BBiG für alle dualen Ausbildungsberufe angeboten. Im gegenwärtigen Sprachgebrauch von Bildungspolitik und Bildungspraxis wird der Begriff der Zusatzqualifikation auf unterschiedliche Sachverhalte angewendet. Basierend auf der Idee, leistungsstarken Jugendlichen (und Abiturienten) ein zusätzliches Angebot differenzierter und individualisierter beruflicher Qualifizierungs- und Entwicklungswege anzubieten, wurde die Entwicklung ausbildungsbegleitender und zertifizierbarer Zusatzqualifikationen gefördert. Dies wird auch als ein Schritt zur besseren Verzahnung bzw. → Konvergenz von Aus- und Weiterbildung angesehen, zumal Zusatzqualifikationen durch ein Zertifikat z.B. eines Betriebes, eines Bildungsträgers oder einer Kammer nachgewiesen werden sollen (→ Zertifizierung).
In der Ausbildungspraxis unterscheidet man drei Typen Zusatzqualifikationen:
- Modular aufgebaute Zusatzqualifikationen in der Ausbildung, die zugleich Bestandteil einer aufstiegsrelevanten, betriebsunabhängigen, abschlussbezogenen Weiterbildung sind.
- Zusatzqualifikationen als bereits in die Ausbildung integrierte erste Stufe eines ausschließlich zu betriebsspezifischen Positionen führenden, mit der betrieblichen Personalplanung und -entwicklung abgestimmten Weiterbildungs- und Berufsweges.
- Zusatzqualifikationen in der Ausbildung, die mit einem weiterführenden beruflichen Bildungs- und Entwicklungsweg zwar nicht verzahnt sind, einen solchen jedoch erfahrungsgemäß - betriebsintern oder betriebsextern - erleichtern oder beschleunigen.



