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IT-Bildungslexikon

Zulassung zur Prüfung

Eine Zulassung zur Prüfung kann erst dann erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. Ausbildungszeiten und einzelne Leistungsnachweise vorliegen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist nach Berufsbildungsgesetz (§ 43 BBiG) geregelt.

 

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