IT-Bildungslexikon
Zulassung zur Prüfung
Eine Zulassung zur Prüfung kann erst dann erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen wie z.B. Ausbildungszeiten und einzelne Leistungsnachweise vorliegen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist nach Berufsbildungsgesetz (§ 43 BBiG) geregelt.



