Zielvereinbarung mit Prüfungsausschuss
Eine Zielvereinbarung beschreibt geplante Entwicklungs- und Leistungsziele bei der Erfüllung vereinbarter Aufgaben und formuliert Erfolgskriterien für die Umsetzung. In der Regel wird sie zwischen zwei Vertragspartnern geschlossen. Eine Zielvereinbarung mit dem Prüfungsausschuss ist z.B. ein Bestandteil der Rechtsverordnung zur Durchführung der Prüfungen (d.h. → Prüfungsordnung) bei den Professionals des neuen → IT-Weiterbildungssystems. Danach gibt es eine Zielvereinbarung zwischen Prüfungsteilnehmer/in und Prüfungsausschuss, in der Umfang und Abgabetermin der → Dokumentation über ein → Praxisprojket oder eine betriebliche Aufgabe aus betrieblichen IT-Prozessen festgelegt werden. Die Zielvereinbarung ist hierbei die Maßgabe und „vertragliche“ Grundlage zur Leistungsbewertung des Prüfungsteilnehmers.



