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IT-Bildungslexikon

Zeugnis

Allgemein ist ein Zeugnis die Bescheinigung einer Leistung einschließlich ihrer Beurteilung bzw. Bewertung. Zu unterscheiden sind Ausbildungs- oder Arbeitszeugnisse, die entweder zwischenzeitlich oder bei Beendigung der Schule, Universität, Arbeitstätigkeit usw. ausgestellt werden. Sie dienen beispielsweise der Bescheinigung schulischer Leistungen (in Form von → Noten) oder als Bescheinigung der Leistungen eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (in Form einer textlichen Beschreibung).

Zum Abschluss der beruflichen Erstausbildung erhält der Prüfling drei Zeugnisse:

  1. Nach dem → Berufsbildungsgesetz (§ 16, 37 BBiG) hat der Ausbildende (z.B. Betrieb) dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis muss danach Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
  2. Die zuständige Stelle (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) stellt nach dem Bestehen der Abschlussprüfung ein Zeugnis aus, das bei industriellen Berufen als Facharbeiterbrief und bei handwerklichen Berufen als Gesellenbrief bezeichnet wird. Der Facharbeiter- oder Gesellenbrief ist der offizielle Qualifikationsnachweis.
  3. Die Berufsschule stellt nach jedem Ausbildungshalbjahr und bei Beendigung der Ausbildung ein Zeugnis aus, das in Anlehnung an die Organisation des Berufsschulunterrichts Noten für einzelne Lernbereiche bzw. Fächer beinhalt. Das Berufsschulzeugnis hat nicht so eine große Relevanz wie der Facharbeiter- oder Gesellenbrief. Auch ein Praktikum, z.B. im Rahmen einer vollzeitschulischen Ausbildung, sollte am Ende mittels eines Praktikumszeugnisses bestätigt werden.

 

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03.02.2012 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org