Rezertifizierung
Da die Personalzertifizierung zum → IT-Spezialisten nur eine Gültigkeit von drei Jahren hat, ist es notwendig, die Qualifikation nach Ablauf dieser Frist rezertifizieren zu lassen. Diese Rezertifizierung erfolgt unter geringerem Aufwand als die Erstzertifizierung, da dort lediglich nachgewiesen werden muss, dass der Beschäftigte noch im Themenfeld des zertifizierten Profils tätig ist. Voraussetzung für die Erneuerung eines Zertifikates ist die Kopie des Erstzertifikates, sowie eine Bestätigung des Unternehmens, dass in den drei Jahren seit der letzten Zertifizierung der überwiegende Teil der profilspezifischen Teilprozesse durchgeführt wurde. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Kandidatin oder der Kandidat sich aktiv um Kompetenzerhaltung bemüht hat. Bei geänderten Teilprozessen und Tätigkeiten muss für diese eine Prüfung erfolgen. Bei der zweiten Rezertifizierung muss im Rahmen eines → Fachgesprächs die Handlungskompetenz nachgewiesen werden.



