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IT-Bildungslexikon

Rahmenstoffplan für die Ausbildung der Ausbilder/innen

1999 ist auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue → Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft getreten, die erstmals für die Wirtschaftsbereiche Gewerbliche Wirtschaft, Öffentlicher Dienst, Bergwesen, Landwirtschaft, Hauswirtschaft eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung der Ausbilder (AdA) darstellt. Die handlungsorientierte Novellierung der alten AdA setzt neue Standards in der Ausbilderqualifizierung, indem sie Ausbilder entlang berufstypischer Handlungsfelder ausbildet. Das neue Konzept verfolgt die Ziele: Förderung der Handlungskompetenz der Ausbilder/innen, Entwicklung der notwendigen Rollenkompetenz, Vermittlung eines breit angelegten Methodenrepertoires. Die einzelnen Handlungsfelder und Aufgaben der Ausbilderinnen und Ausbilder sind nach dem neuen Rahmenstoffplan wie folgt gegliedert und zeitlich festgelegt: Allgemeine Grundlagen legen (12 Stunden), Ausbildung planen (16 Stunden), Auszubildende einstellen (14 Stunden), am Arbeitsplatz ausbilden (32 Stunden), Lernen fördern (18 Stunden), Gruppen anleiten (16 Stunden), Ausbildung beenden (12 Stunden). Der Rahmenstoffplan für die AdA kann im Internet unter www.foraus.de/download/rahmenplan.pdf heruntergeladen werden.

 

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