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IT-Bildungslexikon

Ausbildungsplan, betrieblicher

Der Ausbildungsbetrieb hat auf der Grundlage der → Ausbildungsordnung für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen. Er ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Er ist spätestens zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden auszuhändigen. Zur Erstellung muss analysiert werden, welche im → Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalte bei der Erledigung betrieblicher Aufgaben vermittelt werden können. Nicht jede betriebliche Aufgabe ist für die Ausbildung geeignet. Im betrieblichen Ausbildungsplan wird auch beschrieben, was zusätzlich und ergänzend zum Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden soll. Der betriebliche Ausbildungsplan, dessen Struktur nicht gesetzlich festgelegt ist, sollte folgende Gesichtspunkte enthalten: - Ausbildungsabschnitte (Gliederung der Ausbildung gemäß der Aufgabenstruktur des Betriebes), - Zuordnung der zu vermittelnden Lernziele zu den Ausbildungsabschnitten, - betriebliche und schulische Ausbildungszeiten für die Ausbildungsabschnitte. Die Umsetzung der Ausbildungsvorgaben für die neuen IT-Berufe ist durch eine Reihe betriebsspezifischer Lösungsmöglichkeiten der Ausbildungsplanung gekennzeichnet. Sie reichen von einer eher gemischten Ausbildungsplanung in Großbetrieben, die z.B. durch die Kombination des betrieblichen Einsatz in Fachabteilungen und Geschäftsbereichen und eher fachsystematisch ausgerichtete Schulungen und Seminare getragen wird, bis hin zu einer primär an den betrieblichen Geschäftsprozessen und Kundenaufträgen ausgerichteten Ausbildung in Kleinbetrieben.

 

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