Ausbildungsförderung
Die Leistungen sind entweder finanzieller Art und gehen an die/den Auszubildenden bzw. dessen Angehörige, oder sie bestehen in der Ermäßigung für Unterbringung, Verpflegung, Transportkosten u.ä. Die Ausbildungsförderungen werden aus öffentlichen Mitteln (von Staats- oder Gemeindekassen) oder von Betrieben gewährt. Dies kann in Form von Darlehen oder Zuschüssen geschehen, die ganz oder teilweise wieder zurückgezahlt werden müssen. Die Leistung von Ausbildungsbeihilfe kann vom Staat oder von Betrieben auch an eine Verpflichtung des Empfängers zu einer späteren Tätigkeit beim Beihilfegeber geknüpft werden.
Literatur: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Ausbildungsförderung – BAföG, Bildungskredit und Stipendien. Regelungen und Beispiele.
Vgl. auch: Bonn, Berlin 2005 @ www.bmbf.de/pub/ausbildungsfoerderung-bafoeg_bildungskredit_und_stipendien.pdf



