Ausbildungsbetrieb
Ein Ausbildungsbetrieb bildet in einem anerkannten → Ausbildungsberuf aus und muss die Vorraussetzung erfüllen, dass die → Qualifikationen, die in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen sind, vermittelt und erste Berufserfahrungen erworben werden können (§ 27 BBiG). Wann diese Voraussetzungen vorliegen, kann nur im Einzelfall durch die dafür zuständige Stelle - im Allgemeinen das die jeweilige → Zuständige Stelle/Kammer - festgestellt werden. Grundlegend gilt, dass der Ausbildungsbetrieb über die notwendige (technische) Ausstattung verfügen muss, um für die Auszubildenden einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Bezogen auf die Ausbildung in den neuen IT-Berufen erfüllen Betriebe diese Bedingungen in der Regel. Gerade im dynamischen IT-Sektor sind vor allem diese Betriebe in der Lage, die personellen wie materiellen Ressourcen bereitzustellen. In jedem Ausbildungsbetrieb müssen darüber hinaus neben den wichtigsten Gesetzen wie → Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz usw. die für den Betrieb in Frage kommenden Ausbildungsordnungen vorliegen.



