Ausbildungsberuf
Der Begriff „Ausbildungsberuf“ wurde mit dem → Berufsbildungsgesetz (BBiG) erstmalig 1969 eingeführt und bezeichnet rechtlich festgelegte Ausbildungsgänge einschließlich Prüfungsanforderungen. Nach dem Berufsbildungsgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur in den nach Bundesrecht anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden, soweit die Berufsausbildung nicht auf den Besuch weiterführender Bildungsgänge vorbereitet (§ 4, Abs. 3 BBiG). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung ausgebildet werden (vgl. § 4, Abs. 2 BBiG). Grundlage des berufsschulischen Teils der dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist der → Rahmenlehrplan des jeweiligen Bundeslandes (Abstimmung). Alle anerkannten Ausbildungsberufe sind im entsprechenden Verzeichnis des → Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) veröffentlicht, das zusammen mit den Sozialpartnern zugehörige → Ausbildungsordnungen erarbeitet bzw. Verfahren zur → Neuordnung von Ausbildungsberufen (Anpassung, Neugestaltung oder Neuschaffung) vornimmt. Neben den anerkannten Ausbildungsberufen gibt es Berufe mit geregelten Ausbildungsgängen, meist schulischen oder in Verwaltungen durchgeführten Berufsausbildungen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen (vgl. → Berufliche Schulen).Vgl. auch Liste der anerkannten Ausbildungsberufe: www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php



