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IT-Bildungslexikon

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) von 1976, zuletzt geändert am 01.10.2006, gilt für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren in der Berufsausbildung und anderen Arbeitsverhältnissen Jugendliche dürfen nach dem JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne Ruhepausen. Während einer Berufsausbildung hat der Arbeitgeber den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, an außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und an Prüfungen freizustellen. Darüber hinaus werden im JarbSchG beispielsweise Regelungen zu gefährlichen Arbeiten, zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und zur gesundheitlichen Betreuung beschrieben.

 

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