Jugend- und Auszubildendenvertretung, JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eines Unternehmens ist für Jugendliche unter 18 Jahren und für alle Auszubildenden, die nicht älter als 25 sind, zuständig (ähnlich wie der Betriebsrat für die Belegschaft). Die JAV kümmert sich um die besonderen Belange und speziellen Interessen der jungen Arbeitnehmer/innen im Betrieb. Sie überwacht die Einhaltung der zu Gunsten der Auszubildenden geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Sie wirkt ferner auf die Verbesserungen der Ausbildungsbedingungen hin und bringt die Probleme der jungen Arbeitnehmer/innen dem Betriebsrat vor. Eine JAV wird in allen Betrieben gewählt, in denen mindestens 5 Arbeitnehmer/innen entweder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Betrieben mit 5-20 jungen Arbeitnehmerinnen besteht die JAV aus einer Vertreterin, bei mehr als 20 werden drei Vertreter/innen gewählt usw. (vgl. § 62BetrVG).



