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IT-Bildungslexikon

Ausbilder

Als Ausbilder/innen werden die im Betrieb hauptsächlich für die Ausbildung verantwortlichen Mitarbeiter bezeichnet. Ein Ausbilder ist beruflich bzw. fachlich sowie arbeits- und berufspädagogisch für die Ausbildung verantwortlich, aber nicht notwendig → Ausbildender, d.h. Vertragspartner eines Ausbildungsverhältnisses und somit keine juristische Person. Im Berufsbildungsgesetz wird neben der persönlichen Eignung die fachliche Eignung von Ausbildern hervorgehoben (§ 29+30 BBiG). Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse wie die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse werden durch die (derzeit ausgesetzte) → Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geregelt. In einem erweiterten Verständnis des Begriffs sind neben den vor allem in Großbetrieben beschäftigten hauptamtlichen Ausbildern auch diejenigen Mitarbeiter zu nennen, die als ausbildende Fachkräfte bzw. Ausbildungsbeauftragte die Auszubildenden im Betrieb bzw. in der Fachabteilung betreuen. Technologischer bzw. arbeitsorganisatorischer Wandel und neue Produktions- und → Lernformen haben zur Ausdifferenzierung des mit der Ausbildung betrauten Personenkreises sowie zu neuen Ausbildungskonzepten geführt. Aufgrund der relativ kurzen Dauer der Ausbildung der Ausbilder/innen (ADA) ist von einer → Professionalität der Ausbilder/innen nur bedingt zu sprechen.

 

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03.02.2012 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org