Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz
Durch die berufliche Fort- und Weiterbildung sollen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 53ff. die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Qualifikationen) an aktuelle technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst und erweitert werden. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch berufliche Fortbildung erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen durchführen. Diese müssen den didaktischen Erfordernissen beruflicher → Weiterbildung/Erwachsenenbildung entsprechen. Die zuständige Stelle regelt den Inhalt, das Ziel, die Anforderungen, das Verfahren dieser Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen und ernennt/gründet Prüfungsausschüsse. Derartige Fortbildungsregelungen nach dem BBiG führen zu geordneten → Fort- bzw. Weiterbildungsberufe (s. → IT-Fortbildungsverordnung).



