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IT-Bildungslexikon

Fortbildungsberuf

Von einem Fort- bzw. Weiterbildungsberuf spricht man im Sinne einer geordneten und einheitlichen beruflichen Fortbildung, wenn die Inhalte, Ziele, Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren sowie die Zulassungsvoraussetzungen und die Bezeichnung des Abschlusses – analog den Ausbildungsberufen – gesetzlich bestimmt sind (vgl. §§ 53ff. → Berufsbildungsgesetz; → Fortbildungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz, IT-Fortbildungsverordnung). Die Berufsbezeichnungen von Fort- bzw. Weiterbildungsberufen sind rechtlich geschützt. Es gibt etwa 400 staatlich anerkannte Fort- bzw. Weiterbildungsberufe, die durch die jeweils zuständigen Stellen (Bundes- und Länderministerien, Kammern usw.) geregelt sind. Im IT-Bereich ist in Deutschland mit dem System der neuen IT-Weiterbildungsberufe (→ IT-Professionals) ein zusätzliches Angebot zur beruflichen → Aufstiegsfortbildung entstanden. Daneben gibt es zahlreiche IT-Fort- bzw. Weiterbildungsberufe der Kammern und die Abschlüsse der Fachschulen.

 

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03.02.2012 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org