Förderlehrgänge
Ab Herbst 2004 wurden die Maßnahmearten wie „Förderlehrgang“ und „Grundausbildungslehrgang“ zur Förderung behinderter und benachteiligter Jugendlicher (→ Benachteiligtenförderung) durch ein neues Gesamtkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (s.u.) abgelöst. Dieses unterscheidet die Maßnahmearten "berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - allgemein" und "berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - rehaspezifisch". Berufsvorbereitende Maßnahmen dienen einer intensiven Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf. Durch gezielte Hilfen sollen sie eine dauerhafte Integration in Ausbildung oder Arbeit erreichen und die Berufschancen verbessern. Die Maßnahmen schließen die Vermittlung beruflicher Basisqualifikationen, das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder, aber auch die Vorbereitung der Berufswahl mit ein (vgl. auch (→ Berufsgrundbildungsjahr). Die Förderung unterliegt den Bestimmungen des → SGB III.



