Fernunterricht
Fernunterricht wird als Oberbegriff verwendet für Fernlehre, Brief-, Korrespondenzunterricht, Fernstudium etc. (früher auch Schulfernsehen, Funk- und Telekolleg). Kennzeichen gegenüber dem direkten Unterricht von face-to-face ist das überwiegende Selbststudium. Der Lernende kann den Zeitpunkt und das Tempo seines Lernens individuell bestimmen, ist jedoch in der Regel an zentrale Prüfungszeiträume gebunden. Fernunterricht ist nicht-personales Lernen und bedient sich unterschiedlichster Medien, wobei das → E-Learning heute Maßstäbe setzt. Anbietende → Bildungsträger und Bildungsangebote zum Fernunterricht sind heute weit ausdifferenziert. Dieses gilt ebenso für die Angebots- und Organisationsformen. Als moderne Form des Fernunterrichts kann der Unterricht im Medienverbund gelten, bei dem ein Leitmedium (z.B. Lehrbrief) die überwiegenden Informationen vermittelt und Lernkontrollen ermöglicht. Das Begleitmedium (z.B. Internet) dient der zusätzlichen Veranschaulichung und Motivationsverstärkung. Nicht zuletzt wegen der thematischen Verknüpfungen etwa im Bereich Internet, Multimedia usw. ist die Methode des Fernunterrichts insbesondere auch für die IT-Aus- und Weiterbildung geeignet. Stichworte sind hierzu ebenfalls → E-Learning, WebBased Training, Telelernen usw. Trotz der sich ausdifferenzierenden technischen Möglichkeiten haben sich allerdings in der Praxis Kombinationen aus Selbststudium und gelegentlichen Präsenzlernphasen in der Gruppe bewährt.
Für den Fernunterricht und Verträge zum Fernstudium gelten besondere Bestimmungen, die im Fernausbildungsschutzgesetz (FernUSG) geregelt sind. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass Fernlehrgänge amtlich zugelassen werden müssen bzw. regelt die Anforderungen bei der Zulassung. Im → Berufsbildungsgesetz wird in § 90, Absatz 4, hierauf verwiesen. Die staatliche Förderung der Teilnahme am Fernunterricht (SGB III, vormals Arbeitsförderungsgesetz) ist seit Mitte der 1990er Jahre stark eingeschränkt worden.



