|
Im APO-Prozess sind zwei Rollen definiert, die nach unserer Auffassung möglichst getrennt werden sollten, um Transparenz zu gewährleisten: Lernprozessbegleiter und Fachberater. Allerdings schreibt das "Normative Dokument (Ziff. 6.2. Abs. 3) keine Trennung
dieser beiden Rollen vor, so dass es auch denkbar erscheint, in besonderen Fällen beide Funktionen von einer Person ausführen zu lassen.
Genau geprüft werden sollte darüber hinaus, ob Lernprozessbegleiter und/oder Fachberater Unterstützung bei der Organisation des Weiterbildungsprojektes leisten oder ob dies dem jeweiligen Vorgesetzten und/oder Personalbereich obliegt. |