- Lernprozessbegleiter, Personalentwicklung, Vorgesetzte, Fachberater und der (Gesamt-)Betriebsrat) sowie die jeweiligen Sachverständigen verpflichten sich zum regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch.
- Die Erkenntnisse und Ergebnisse fließen in die Beratungen zur Fortentwicklung der Personalentwicklungsmaßnahmen ein. Die Info- und Beratungsrechte nach BetrVG werden davon nicht berührt.
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