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Arbeitsprozessorientierte Weiterbildung - APO IT

Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

Die Weiterbildung sollte bei Leistungsbeurteilungs- und/oder Zielvereinbarungsgesprächen berücksichtigt werden.

Geltungsbereich

  • Arbeitnehmer/innen des/der Unternehmen bzw. Standort(e)

Geltungsdauer

  • Befristung, mit Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel des Abschlusses einer (Gesamt-)Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des IT-Weiterbildung System mit allen Elementen

Bemerkungen: Erfahrungen aus Pilotierungen können dann in die endgültige Betriebsvereinbarung mit einfließen.

Auswahl der Weiterbildungsprojekte

  • Vollständigkeit der im Referenzprojekt angegeben Prozesse (Mindestanforderung)
  • Kriterien für die Auswahl

Vermittlung Fachkenntnisse in Seminaren

  • Es besteht Einverständnis darüber, dass die APO-Weiterbildung durch wenige, gezielte fachtheoretische und/oder kompetenzentwickelnde Maßnahmen unterstützt werden soll
  • Dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Weiterbildung-Erfordernisse gehen
  • Einsatz dieser Fachtheoretischen Module unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des betriebsrats (Ziele, Inhalte und Methoden werden mit dem (Gesamt-)Betriebsrat vereinbart)

Bemerkungen: Die bestehenden Regelungen aus Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen sind zu berücksichtigen.

Teilnehmer/innen-Auswahl

  • Unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
  • In Pilotphase wird folgende Teilnehmer-Auswahl getroffen.....

Bemerkungen: Je nach spezifischer Situation im Unternehmen kann es sinnvoll sein, für die Pilotphase bes. Regelungen vorzusehen Um die Teilnehmer.Innen individuell und zielgerichtet zu unterstützen, kann eine Kompetenzananlyse vor Beginn der Weiterbildung durchgeführt werden. Zu überlegen ist dann, ob dabei die Lernprozessbegleiter eine Funktion übernehmen.

Zertifizierung der Prüfungen

  • Mit Beginn der Weiterbildung ist sicherzustellen, dass die APO- Weiterbildung alle Auflagen der Zertifizierungsrichtlinien erfüllt und der Teilnehmer das Zertifikat erwirbt
  • Freistellung für Fachgespräch
  • Kosten der Zertifizierung trägt der Arbeitgeber
  • Dies gilt sinngemäß auch für die IHK-Prüfungen der Professionals

Dauer der Weiterbildung

  • Die Weiterbildung ist so zu gestalten, dass die individuellen Ziele der Weiterbildungsteilnehmer/innen erreicht und die Fristen laut "Normativem Dokument" bzw. "IT-Fortbildungsverordnung" nicht überschritten werden.

Bemerkungen: Hier sollte geprüft werden, um welchen Teilnehmerkreis es sich handelt. a) Teilnehmer, die seit Jahren als Spezialisten arbeiten und vorrangig ein Interesse daran haben, sich diese Kompetenzen zertifizieren zu lassen oder b) Kolleginnen und Kollegen, für die die IT-Weiterbildung eine Weiterbildung im Sinne von "neues Wissen erwerben" ist. Im ersten Falle sollte darauf geachtet werden, dass alle Referenzprozesse in einem sinnvollen und praktisch durchführbaren Zusammenhang stehen Im letzten Falle sollte bei der Organisation der Lernprozess im Vordergrund

Kosten

  • Trägt das Unternehmen in vollem Umfang - Rückzahlungsklauseln werden individuell nicht vereinbart

Weiterbildungszeit

  • Reflexions- und Fachgespräche finden während der Arbeitszeit statt
  • Dokumentation und Vorbereitung auf Fachgespräch (Zertifizierung) ist Arbeitszeit
  • Erfassung der Weiterbildungszeit

Bemerkungen: Zu berücksichtigen ist bei Regelungen zum Weiterbildung und Arbeitszeit, dass es in den letzten Jahren zunehmend mehr Regelungen entstanden sind, die nicht nur die Kosten der betrieblichen WB regeln, sondern auch das Verhältnis von Arbeitszeit und Zeitanteilen (Freizeit), die die Beschäftigten mit in ihre Qualifizierung einzubringen haben. Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass in anderen Bereichen Fortbildung i.d.R. privat organisiert, finanziert und in der Freizeit durchgeführt werden und es mit dem neuen System der IT-WB erstmals gelungen ist, die Fortbildung "ins Unternehmen" zu holen und sie damit u.a. der Mitbestimmung der BR zugänglich zu machen.

Technische Unterstützung

  • eLearning
  • Teachware on demand
  • Zusätzliches virtuelles Coaching bzw. Expertise

Bemerkungen: Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Weiterbildungsteilnehmer immer den Zugang zu technischen Unterstützungsmaßnahmen haben (Internet, E-Mail) müssen. Darüber hinaus sind auch weitere technische Plattformen denkbar. Zu prüfen ist, ob die unternehmensspezifischen Besonderheiten berücksichtigt wurden und ob weitere bestehende Regelungen Anwendung finden (ggf. bestehende Betriebsvereinbarungen in Bezug nehmen).

Unternehmeninterner Wissenspool

  • Im Weiterbildungsprozess generiertes Wissen fließt in den unternehmeninternen Wissenspool

Bemerkungen: Auf welche Weise, sollte mit dem unternehmenspezifischen Wissensmanagement geklärt werden.

Mitbestimmungsrechte

  • Vor Beginn der Weiterbildung, Info an Betriebsrat Teilnehmer/innen
  • Weiterbildungsprojekt unter Angabe / Abgleich Teilprozesse des Referenzprozesses und der Teilprozesse des Weiterbildungsprozesses unter Angabe der jeweiligen Arbeitsstationen (die Durchführbarkeit muss erkennbar sein)
  • Benennung des für den Weiterbildungsteilnehmer zuständigen Lernprozessebegleiters
  • Benennung des für den Weiterbildungsteilnehmer zuständigen Fachberaters


 

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