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Spezialistenprofile im IT-Weiterbildungssystem
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  Die Zertifizierung von IT-Spezialisten
Die 29 Spezialistenprofile, die durch die gemeinsame Arbeit von Verbänden, Gewerkschaften und Kammern definiert wurden, sind privatwirtschaftlich geregelt. Sie stellen also keine "Fortbildungsberufe" im Sinne des Berufsbildungsgesetzes dar. Am Ende einer Qualifizierung zum IT-Spezialist steht die Zertifizierung der Teilnehmer. Hierbei handelt es sich um eine Personalzertifizierung: nicht das Unternehmen, in dem ein Qualifizierungs-Teilnehmer arbeitet oder der Bildungsträger, bei dem ein Teil der Qualifizierung erfolgt, wird zertifiziert, sondern die künftigen IT-Spezialisten selbst.
Im neuen System der IT-Weiterbildung werden Zertifizierungsstellen unter dem Dach der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) gegründet. Sie müssen sich einer Akkreditie-rung durch die TGA unterziehen und können auf dieser Grundlage die Zertifizierung von Qualifizierungs-Teilnehmern vornehmen. Maßgebend für diese Personalzertifizierung ist das "Normative Dokument", das durch das Sektorkomitee IT der TGA erarbeitet und im Oktober 2002 verabschiedet wurde. Das Normative Dokument legt die Anforderungen an Zertifizierungsstellen, an die Prüfer und an die Prüfungskandidaten fest und definiert den Zertifizierungsprozess.


Das Zertifizierungsmodell der TGA für IT-Spezialisten

Grundlage für die Zertifizierung als IT-Spezialist ist die Anfertigung einer prozessbegleitenden Dokumentation. Für jedes der 29 Spezialistenprofile sind aus der Praxis abgeleitete Referenzprozesse definiert worden, die aus unterschiedlichen Prozess-Schritten zusammen gesetzt sind. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass die Teilnehmer diesen Referenzprozess selbstständig abgebildet und in einem realen Projekt umgesetzt hat. Diese Projektumsetzung kann allein in einem Unternehmen oder in Zusammenarbeit von Unternehmen und Bildungsdienstleistern erfolgen. Ausgeschlossen ist allerdings eine ausschließlich "virtuelle" Projektarbeit. Der Gedanke der "Arbeitsplatzorientierung" im neuen IT-Weiterbildungssystem hat zur Folge, dass der überwiegende Teil des Referenzprozesses in einer betrieblichen Umgebung umgesetzt werden muss.
Wird die Dokumentation durch eine Zertifizierungsstelle angenommen, erfolgt im Anschluss ein einstündiges Fachgespräch. Gegenstand des Prüfungsgesprächs sind einerseits die Dokumentation selbst und daran anschließende allgemeine Fachfragen.

Das TGA-Zertifizierungsmodell orientiert sich an europäischen Vorgeben (EN 45013). Dem-zufolge haben die TGA-Zertifzikate internationale Gültigkeit. Sie unterscheiden sich damit von Zertifikaten z.B. der Industrie- und Handelskammern, die unter den gleichen Profilnamen reine Lehrgangszertifikate vergeben. Die TGA-Zertifikaten sind darüber hinaus herstellerunabhängig und heben sich in dieser Hinsicht von weit verbreiteten Zertifikaten großer IT-Unternehmen ab.

Weitere Informationen unter:
www.it-sektorkomitee.de
www.tga-gmbh.de