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Deutschland und seine europäischen Nachbarn haben sich im Jahr 1999 in Bologna das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Mit der Umsetzung dieses Zieles, dem so genannten Bologna-Prozess, findet derzeit die wohl tiefgreifendste Hochschulreform statt. Am 19. Juni 1999 unterzeichneten 29 europäische Nationen die so genannte Bologna-Deklaration und setzen somit den Bologna-Prozess in Gang.
Wesentliches Merkmal dieser Hochschulreform ist die Einführung des zweistufigen Bachelor-/Master-Studiensystems. Mit dem Bachelor-Studienabschluss soll bereits nach drei bis vier Jahren ein berufsbefähigender Abschluss erreicht werden. Mit dem anschließenden Masterstudium soll die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten erlangt werden. Der Masterabschluss ist Voraussetzung für die dritte Stufe des Systems, dem Doktorat.
Die Studiengänge werden in Modulen angeboten und die erreichten Prüfungsergebnisse über ein Kreditpunktesystem (European Credit Tranfer and Accumulation System, ECTS) dokumentiert. Damit soll die internationale Anerkennung von Studienleistungen und die Mobilität der Studierenden und Absolventen verbessert werden.
Ein weiteres wesentliches Merkmal dieser neuen Studienorganisation ist, dass Studiengänge von Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden müssen. Für die Akkreditierung und Überwachung der Agenturen wurde ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet.
Um die Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen Studiengängen aber auch zwischen dem Hochschulstudium und der beruflichen Bildung und Weiterbildung zu ermöglichen, wurde ein nationale Qualifikationsrahmen entwickelt, der im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profilen eine Einstufung der jeweiligen Bildungsleistung ermöglicht. Bei der Entwicklung des nationalen Qualifikationsrahmens wurde besonderen Wert auf die Kompatibilität zum übergreifenden Qualifikationsrahmen im Europäischen Hochschulraum (European Qualification Framework, EQF) gelegt.
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