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IT-Bildungslexikon

Auszubildende

Auszubildende sind Personen, die einen → Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden → Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung zu absolvieren. Zu den Auszubildenden zählen auch die Personen, die in speziell geregelten Ausbildungsberufen nach § 64-66 BBiG und § 42k HwO für Behinderte ausgebildet werden.

Nicht zu den Auszubildenden zählen:


Diese Bestimmungen sind nach § 3 BBiG („Anwendungsbereich“) geregelt.

 

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18.11.2008 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org