IT-Bildungslexikon
Auszubildende
Auszubildende sind Personen, die einen → Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden → Ausbildungsberuf oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung zu absolvieren. Zu den Auszubildenden zählen auch die Personen, die in speziell geregelten Ausbildungsberufen nach § 64-66 BBiG und § 42k HwO für Behinderte ausgebildet werden.
Nicht zu den Auszubildenden zählen:
- Personen, die ihre Berufsausbildung ausschließlich durch den Besuch von berufsbildenden Schulen erhalten, z. B. Schüler/innen an Berufsfachschulen
- Praktikantinnen und Praktikanten, Volontäre
- Personen, die einen Heil- oder Heilhilfsberuf erlernen
- Personen, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses (Vorbereitungsdienst für Beamte) ausgebildet werden
- Personen, die eine Berufsausbildung auf Handelsschiffen absolvieren, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt
- Umschüler/innen.
Diese Bestimmungen sind nach § 3 BBiG („Anwendungsbereich“) geregelt.



