IT-Bildungslexikon
Ausbildungsvertrag
Zwischen → Auszubildendem und Ausbildendem besteht ein Berufsausbildungsverhältnis. Dieses wird durch den Ausbildungsvertrag begründet, der die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt. Der Ausbildungsvertrag muss nach § 11 BBiG vor allem Gliederung und Ziel der Ausbildung (nach jeweiliger → Ausbildungsordnung), Beginn und Dauer der Berufsbildung (Regelausbildungszeit nach Ausbildungsordnung), Ausbildungsort, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregelungen beinhalten.



