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IT-Bildungslexikon

Ausbildungsvertrag

Zwischen → Auszubildendem und Ausbildendem besteht ein Berufsausbildungsverhältnis. Dieses wird durch den Ausbildungsvertrag begründet, der die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien regelt. Der Ausbildungsvertrag muss nach § 11 BBiG vor allem Gliederung und Ziel der Ausbildung (nach jeweiliger → Ausbildungsordnung), Beginn und Dauer der Berufsbildung (Regelausbildungszeit nach Ausbildungsordnung), Ausbildungsort, Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregelungen beinhalten.

 

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18.11.2008 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org