Ausbildungsvergütung
Auszubildende erhalten vom Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) während der Ausbildung eine 'angemessene' Vergütung, die Gegenstand des → Ausbildungsvertrages ist. Die Vergütung ist nach dem jeweiligen Lebensalter so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Gekoppelt an Tarifregelungen richtet sich die Ausbildungsvergütung entsprechend nach der Branche und dem Ausbildungsberuf. Besteht kein Tarifvertrag werden für die Höhe der Ausbildungsvergütung in der Regel entsprechende Verbandsempfehlungen ausgesprochen. Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden (vgl. §§ 17-19 BBiG). Im Krankheitsfall wird die Vergütung bis zu sechs Wochen weitergezahlt Für die neuen IT-Berufe liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr bei etwa 600 EUR und im dritten Ausbildungsjahr bei knapp 700 EUR.



