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IT-Bildungslexikon

Ausbildungsrecht

Zur rechtlichen Rahmenregelung der Ausbildung besteht seit 1969 das → Berufsbildungsgesetz (BBiG), das im Sinne des Ausbildungsrechts die Grundlagen der Berufsausbildung regelt. Für die handwerkliche Ausbildung werden diese Vorschriften durch die Handwerksordnung (HWO) modifiziert. Die → Ausbildungsordnungen ergänzen das BBiG als Einzelrechtsverordnungen durch die Regelung der speziellen Voraussetzungen für die jeweiligen anerkannten → Ausbildungsberufe. Darüber hinaus besteht zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb ein vertraglich geregeltes Berufsausbildungsverhältnis. Dieses wird durch den Berufsausbildungsvertrag begründet. Der Ausbilder hat eine Reihe von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gegenüber dem Auszubildenden, z.B. Ausbildungspflicht, Bereitstellung der Ausbildungsmittel, Sorgfaltspflicht, Freistellung für Berufsschulzeiten und Prüfungen. Der Auszubildende ist verpflichtet, die Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) zu erwerben, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind (§§ 10-26 BBiG). Die genannten Regelungen beziehen sich auf das → duale System der Berufsausbildung. Andere berufsqualifizierende Bildungsgänge im Rahmen des ausdifferenzierten → beruflichen Schulwesens unterliegen der Ländergesetzgebung.

 

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18.11.2008 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org