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IT-Bildungslexikon

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsordnung ist im Sinne des Berufsbildungsgesetzes die Rechtsverordnung bzw. formale Grundlage für die geordnete und einheitliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (§§ 4 und 5 BBiG). Ausbildungsberufe werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem → Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, staatlich anerkannt. Die entsprechenden Verordnungen werden durch die Bundesministerien erlassen und durch das Bundesinstitut für Berufsbildung erarbeitet und geführt.

Eine Ausbildungsordnung enthält folgende Teile:

  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
  2. die Ausbildungsdauer,
  3. die für den Beruf notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild),
  4. die sachliche und zeitliche Gliederung für die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan),
  5. die Prüfungsanforderungen für den entsprechenden Ausbildungsberuf.

Für die neuen IT-Berufe wurde die Ausbildung in der "Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik" vom 10. Juli 1997 gesetzlich geregelt. Im Vergleich zu traditionellen Ausbildungsberufen sind die Ausbildungsordnungen durch eine neue Struktur der Berufsausbildung gekennzeichnet, die in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 18 Monaten, verteilt über die gesamte Ausbildungszeit, gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) für eine Berufstätigkeit in der Informations- und Telekommunikationstechnik im Sinne von → Kernqualifikationen vorgibt. In weiteren, gleichfalls über die gesamte Ausbildungszeit verteilten 18 Monaten, werden die für die Berufe unterschiedlichen berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen im Sinne von Fachqualifikationen vermittelt.

 

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18.11.2008 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org