Ausbildungsfinanzierung
Bei Ausbildung in Schulen, Betrieben, Universitäten etc. entstehen z.T. erhebliche Kosten für Ausstattung, Materialien, Räume Lehrkräfte etc., die den Auszubildenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen (§ 14, Abs. 3 BBiG). Mögliche Arten der → Ausbildungsfinanzierung sind die eigene bzw. individuelle, die betriebliche, die staatliche bzw. öffentliche Finanzierung der entstehenden Ausbildungskosten. Häufig werden Mischmodelle angewendet, so dass Teile einer Ausbildung beispielsweise von öffentlichen Einrichtungen wie der Arbeitsagentur oder vom Betrieb – etwa für Unterrichtsmaterialien – übernommen werden. Zuständig für die Finanzierung der Berufsschulen sind die Länder, für die überbetriebliche Ausbildung stehen Zuschüsse von Bund und Ländern sowie eine Kammerumlage zur Verfügung. Klassisches Beispiel einer umfassenden öffentlichen bzw. staatlichen → Ausbildungsförderung ist die Finanzierung des Studiums nach dem Bundesausbildungsförderung (BAFöG), das aus staatlicher Förderung und zinslosem Darlehen besteht. Die Ausbildungskosten im Bereich der beruflichen Erstausbildung haben die ausbildenden Unternehmen zu tragen. Die Kosten der Ausbildung sind Gegenstand intensiver wissenschaftlicher und politischer Debatten seit Einführung des → Berufsbildungsgesetzes 1969. Im Rahmen der derzeitigen Kritik unzureichenden Lehrstellenangebot (→ Arbeitsmarkt) wird beispielsweise eine Ausbildungsplatzabgabe solcher Betriebe gefordert, die nicht ausbilden. Ausbildungskosten können auch durch die Nutzung von → Ausbildungsverbünden gesenkt werden. In der → Weiterbildung ist die Übernahme der Kosten sehr verschiedenartig geregelt. Zuständig für → Kosten-Nutzen-Analysen ist das Bundesinstitut für Berufsbildung.



