IT-Bildungslexikon
Ausbildungsdauer
Die Dauer der Berufsausbildung bzw. Ausbildungsdauer ist in der → Ausbildungsordnung festgelegt. Nach § 5, Abs. 2 BBiG soll sie nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Verkürzungen der Ausbildung auf zwei Jahre sind bei entsprechenden Ausbildungsleistungen und Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb und der → zuständigen Stelle möglich. Der Hauptausschuss des → Bundesinstituts für Berufsbildung kann Richtlinien für die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, die → Landesausschüsse für Berufsbildung über damit zusammenhängende Verwaltungsgrundsätze erlassen (§§ 8, Abs. 3 und 79, Abs. 2 BBiG).



