IT-Bildungslexikon
Ausbildungsberater
Nach § 76 → Berufsbildungsgesetz hat die → zuständige Stelle/Kammer haupt-, neben- oder auch ehrenamtliche Ausbildungsberater/innen zu bestellen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Berufsausbildung kontrollieren und sie durch → Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden zu fördern. Die Betriebe sind den Ausbildungsberaterinnen auskunftspflichtig und müssen die Besichtigung der Ausbildungsstätten zulassen. Die Ausbildungsberater/innen erstatten dem → Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle/Kammer Bericht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Daneben halten die Berater/innen regelmäßige Sprechstunden ab. Die überwachende und beratende Funktion der Berater/innen geht in der Praxis ineinander über.



