Jobrotation
Jobrotation (auch: Arbeitsplatz-Rotation) ist eine Methode der Arbeitsmarktpolitik in privaten Unternehmen und zunehmend auch in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird. Ziel ist die systemische Förderung der Weiterbildung in Betrieben, vor allem in → Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ein Betrieb, der sein eigenes Personal weiterbilden möchte, arbeitet im Prinzip der Jobrotation für diese Zeit mit einem Stellvertreter aus dem Personenkreis der Arbeitslosen. Dieser wird von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zunächst auf der Arbeitsstelle eingearbeitet. Sind für die eigentliche Stelleninhaberin mit der Weiterbildung innerbetriebliche Aufstiegswege verbunden, kann die stellvertretende Person bei positiver → Leistungsbewertung nachrücken. Da sie ihre → Kompetenzen unter realen Arbeitsbedingungen unter Beweis stellen konnte, bringt Jobrotation mehr Menschen in Arbeit, als dies beim Praktikumsmodell der Fall ist. In Deutschland wurde das Instrument, das seit Mitte der 1990er Jahre in mehreren EU-Staaten erprobt wird, im Jahr 2002 in das Sozialgesetzbuch III aufgenommen. Die Anwendung des Instrumentes durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt indes zögerlich.

