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IT-Bildungslexikon

Ausbildender

Wer eine Person zur Berufsausbildung einstellt und mit ihr einen Berufsausbildungsvertrag schließt, ist ein Ausbildender (§ 10 BBiG). Der Ausbildende muss nicht mit dem → Ausbilder bzw. der Ausbilderin identisch sein. Der Ausbildende, in der Regel ein Ausbildungsbetrieb, ist Vertragspartei für den Ausbildungsvertrag und stellt oder bestellt die Ausbilder/innen (§ 14, Abs. 2 und 28, Abs. 3 BBiG). Der Ausbildende hat sicherzustellen, dass dem Auszubildenden innerhalb der Ausbildungszeit alle Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) des Berufsbildes vermittelt werden und das Ausbildungsziel erreicht werden kann (§ 14 BBiG). Der Ausbildende bzw. Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden dafür auch kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.

 

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18.11.2008 | © 1999-2006 by KIBNET Kompetenzzentrum IT-Bildungsnetzwerk | info@kibnet.org