IT-Bildungslexikon
Aufgabenerstellungsausschuss
Ein Aufgabenerstellungsausschuss entwickelt Prüfungsaufgaben für duale Ausbildungsberufe, die von den Kammern als Aufgabensätze benutzt werden. Bei überregionaler bzw. zentraler Erstellung von Prüfungsaufgaben (à ZPA, AkA) müssen nach denselben Regeln wie bei Prüfungsausschüssen eigene Aufgabenerstellungsausschüsse gebildet werden, d.h. nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 37 BBiG) müssen dem Ausschuss als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Darüber hinaus ist auch die angemessene Vertretung der beteiligten Bundesländer zu berücksichtigen.



